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06.12.2011 Aktuelles

Jetzt noch schnell den Staat mitbezahlen lassen: z.B. private KV-Beiträge 2012 vorauszahlen

Privat Krankenversicherte können im besten Fall einige Tausend Euro Steuern sparen, wenn sie ihre Versicherungsbeiträge für die nächsten Jahre bis 31. Dezember überweisen. Denn die Versicherten können die Beiträge für den Basisschutz ihrer Krankenversicherung (ohne Komfortleistungen) und die Pflegepflichtversicherung als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Oft überschreiten sie schon damit die maximal abzugsfähigen  Vorsorgeaufwendungen (für Angestellte und Beamte meist 1900 Euro pro Jahr, für Selbstständige 2800 Euro). Ihre übrigen Vorsorgeaufwendungen fallen dann steuerlich unter den Tisch. Das können die Versicherten ändern, wenn sie PKV-Beiträge im Voraus zahlen.
Das Einkommensteuergesetz akzeptiert indirekt, dass Vorauszahlungen bis zum 2,5-fachen des Jahresbeitrags direkt absetzbar sind – auch wenn damit die eigentlich geltenden Höchstbeträge überschritten werden. Die Versicherten profitieren, weil sie in den Folgejahren die Beiträge für ihre übrigen Vorsorgepolicen, die ansonsten unberücksichtigt geblieben wären, geltend machen können.
Private Krankenversicherer haben meist nichts gegen die Vorauszahlung. Allerdings sollten Versicherte vorsichtshalber nur die auf Basisschutz und Pflegeversicherung entfallenden Beiträge im Voraus zahlen, nicht den kompletten PKV-Beitrag, damit das Finanzamt die Zahlungen wirklich im aktuellen Steuerjahr berücksichtigt.

Jedoch ist Eile geboten: der 31.12. naht in großen Schritten!

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Steuerkanzlei Hartmann
Steuer- und Unternehmensberatung
Manuela Hartmann

Lohmühlenweg 30
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